Faire Integration in der St. Elisabeth Pflege GmbH

Bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland müssen Drittstaatsangehörige durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das Beratungsangebot „Faire Integration“ informiert werden.

Wandel gesund gestalten

Unsere neue Laufgruppe

Termine

Bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland müssen Drittstaatsangehörige durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das Beratungsangebot „Faire Integration“ informiert werden.