Faire Integration in der St. Elisabeth Pflege GmbH
Bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland müssen Drittstaatsangehörige durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das Beratungsangebot „Faire Integration“ informiert werden.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland müssen Drittstaatsangehörige durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das Beratungsangebot „Faire Integration“ informiert werden.